Terms of Service

Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern und Betten zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Townside Hostels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Townside Hostels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Partner- Haftung, Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Townside Hostel zustande. Dem Townside Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Townside Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Townside Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Townside Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Townside Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Townside Hostels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Townside Hostels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Townside Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Townside Hostels spätestens bei Ankunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Townside Hostels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  4. Die geltenden Preise können vom Townside Hostel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Townside Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Townside Hostel zustimmt.
  5. Rechnungen des Townside Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Townside Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Townside Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Townside Hostel dereines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Townside Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Townside Hostels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)
  1. Für Buchungen, die ohne ein durch das Townside Hostel erstelltes Angebot zustande kommen, gilt eine Stornierungsfrist von 4 Tagen. Es gilt das Ankunftsdatum ab 0:01 Uhr. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung des Townside Hostels. Für Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) gelten gesonderte Stornierungsfristen die dem Angebot oder der Bestätigung zu entnehmen sind.
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Townside Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Townside Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  3. Sofern zwischen dem Townside Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Townside Hostels auszulösen. Für die Erstattung einer ggf. geleisteten Anzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € vom angezahlten Betrag einbehalten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Townside Hostels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  4. Dem Townside Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Übernachtungskosten der ersten Nacht zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Townside Hostels
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Townside Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Townside Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Townside Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Townside Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Townside Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Townside Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das Townside Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Townside Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Townside Hostels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Das Townside Hostel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Townside Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmer- und Bettbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Betten.
  2. Gebuchte Zimmer/Betten stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Betten dem Hostel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Townside Hostel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/Betten 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Townside Hostels
  1. Das Townside Hostel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Townside Hostels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Townside Hostels auftreten, wird das Townside Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit des Beherbungsbetriebes des Leistungserbringers darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, die Gäste eines Mehrbettzimmers sich einen Schlüssel teilen und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben. Der Leistungserbringer bietet die Verwahrung von Wertgegenständen an und hat in jedem Mehrbettzimmer ausreichend Spinde für sonstige Gegenstände zur Verfügung. Sind eingebrachte Wertgegenstände vom Leistungserbringer verwahrt, richtet sich die Haftung des Leistungserbringers nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmer- Bettpreises, höchstens 1.500,00 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750,00 Euro. Der Leistungserbringer haftet nicht für Verlust oder Diebstahl aus Spinden, Gepäckaufbewahrung sowie Garderoben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hostel Anzeige macht § 703 BGB).
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz angemieteten Townside Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Townside Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder Grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Townside Hostels.
Sonstige Bestimmungen
  1. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.
  2. Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von 14 Nächten innerhalb eines Monats.
Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Townside Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Durch den Kunden einseitig vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Townside Hostels Bremen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kfm. Verkehr der Sitz des Townside Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Townside Hostels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Townside Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, berührt das die Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen nicht